Gemeinde Kals am Großglockner hält an Kraftwerksprojekt „Haslach“ fest

Das Wasserkraftwerk wird von der Gemeinde selbst umgesetzt und trägt laut Bgm. Erika Rogl „die volle Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger“.

Bereits im September 2023 hat der Tiroler Landeshauptmann die wasser- und forstrechtliche Bewilligung für das von der Gemeinde Kals am Großglockner geplante Kraftwerk Haslach erteilt. Im Verfahren, das nicht beeinsprucht wurde, wurde das übergeordnete öffentliche Interesse an diesem Kraftwerksprojekt bestätigt. Dahinter steht, dass mit diesem Wasserkraftwerk etwa 10.000 Haushalte mit Energie aus erneuerbaren Quellen versorgt und über 17.000 Jahrestonnen CO2-Äquivalente eingespart werden können.

Dennoch wurde dem gemeindeeigenen Kraftwerksprojekt Haslach von der Tiroler Landesregierung im Naturverträglichkeitsprüfungsverfahren (NVP) die Bewilligung versagt. Die Abweisung wird damit begründet, dass Kraftwerke wie dieses negative Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete sowie die „Deutsche Tamariske“ haben könnten. Nach der Landesregierung sei weiters keine Ausnahmebewilligung möglich, weil es in Osttirol andere noch ungenutzte Wasserkraftpotenziale gäbe und das öffentliche Interesse am Kraftwerk nicht überwiege.

Aus Sicht der Gemeinde Kals ist diese Entscheidung aus mehreren Gründen unverständlich: Erstens wurde im Verfahren detailliert und von Fachexperten nachgewiesen, dass das Kraftwerk keine negativen, sondern sogar positive Auswirkungen auf das Natura 2000-Gebiet erwarten lässt. Gleichzeitig wurden im Verfahren wesentliche positive Aspekte des Projekts ebenso wie die konkreten Umweltauswirkungen auf die „Deutsche Tamariske“ und das Natura 2000-Gebiet Obere Isel nicht ausreichend gewürdigt.

Mit der Begründung, dass ein Wasserkraftwerk an anderen Gewässerstrecken möglich sei, kann schließlich jedes Projekt abgelehnt werden und ist dies aus Sicht der Gemeinde nicht nachvollziehbar. Aufgrund der inhaltlichen Beurteilung wird die Gemeinde Kals diese Entscheidung daher jedenfalls vom Landesverwaltungsgericht überprüfen lassen und hat eine entsprechende Beschwerde eingebracht.

„Die Gemeinde Kals am Großglockner ist sich als Nationalparkgemeinde der 1. Stunde ihrer besonderen Verantwortung für die speziellen Lebensräume in ihrem Gemeindegebiet bewusst. Schließlich wurden wesentliche Maßnahmen wie die Errichtung der Aufweitungsstrecke Lana, die zur Ausweisung des Natura 2000-Gebiets führten, von der Gemeinde selbst umgesetzt. Ähnlich bedacht wurde bei der Planung des Kraftwerks Haslach, das außerhalb der Natura 2000 Zone liegt, vorgegangen und dieses als ideale Maßnahme für zukunftsfähigen Klima- und Naturschutz entwickelt. Wir sehen unser Projekt als wichtigen und nachhaltigen Baustein auf dem Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele in Land und Bund, zu denen wir uns alle bekannt haben. Das Projekt steht zu 100 % im Gemeindebesitz und trägt die volle Unterstützung unserer Bürger:innen. Vor diesem Hintergrund ist es keine Frage, dass wir die aus fachlicher und rechtlicher Sicht für uns nicht nachvollziehbare Entscheidung über unser Kraftwerksprojekt Haslach überprüfen lassen“, sagt Bürgermeisterin Erika Rogl.

 

Text: Redaktion, Foto: Gemeinde Kals a.Gr.

24. Juni 2024 um